Inmitten einer Flut von Informationen und juristischen Spitzfindigkeiten steht ein unüberhörbarer Weckruf: Die Zeit rennt unaufhaltsam davon für all jene, die nach Impfungen im Jahr 2021 gesundheitliche Probleme erlitten haben. Rechtsanwalt Ulbrich schlägt Alarm – eine Verjährungswelle von Schadensersatzansprüchen gemäß § 84 Arzneimittelgesetz steht unmittelbar bevor. Betroffene haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihre Rechte geltend zu machen, andernfalls verpuffen ihre Ansprüche im Nichts.

Dieses drohende Datum markiert nicht nur einen Wendepunkt für Einzelschicksale, sondern wirft auch ein grelles Licht auf eine beunruhigende Rechtslage. Obwohl die deutschen Gerichte bisher kaum Fälle im Zusammenhang mit Impfschäden nach deliktischen Anspruchsgrundlagen, wie etwa nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz, geprüft haben, bleibt die juristische Tür weitgehend verschlossen. Die Fokussierung auf den § 84 AMG engt den Rechtsweg unverhältnismäßig ein und lässt viele Betroffene ratlos und entmutigt zurück.

Die Parallelen zum Abgasskandal sind frappierend und erschreckend zugleich. Die Geschichte könnte sich für Impfgeschädigte in einem bitteren Echo wiederholen: Viele könnten, ähnlich wie die vom Abgasskandal Betroffenen, zu spät realisieren, dass ihre Ansprüche verjährt sind, weil sie die Tragweite ihrer Situation unterschätzt haben. Dies ist ein klarer Weckruf, sich zu informieren und zu handeln, bevor es unwiderruflich zu spät ist.

Zudem kristallisiert sich heraus, dass der Kampf um Gerechtigkeit nicht nur ein Rennen gegen die Zeit ist, sondern auch gegen bürokratische Hürden. Viele Rechtsschutzversicherer zögern, Deckungszusagen zu erteilen, und zwingen Geschädigte in zeitraubende Deckungsklagen, insbesondere bei großen Namen wie der DEVK und der Allianz. Das ist nicht nur ein Hindernislauf für die Betroffenen, sondern auch ein ernstzunehmender Appell an das System, seine Praktiken zu überdenken.

In diesem Zusammenhang ist die Forderung nach einer Verlängerung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus gesundheitlichen Schäden nach § 84 und § 84a AMG auf zehn Jahre mehr als berechtigt. Es ist absurd und unverantwortlich, von den Geschädigten zu erwarten, dass sie in einer so diffusen und komplexen Lage, in der selbst Experten oft nur Vermutungen anstellen können, eine Klage „ins Blaue hinein“ führen sollen.

Darüber hinaus ist es höchste Zeit, die Regelungen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis zu überdenken und eine klare Beweislastumkehr zu etablieren, die die Pharmaindustrie in die Pflicht nimmt, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht die Ursache für gesundheitliche Schäden sind. Das aktuelle System, das es ermöglicht, dass die Pharmaindustrie sich hinter unzureichenden Beweisen versteckt, muss ein Ende finden.

In einem Meer von juristischen Fußnoten und versteckten Fallstricken ist die Botschaft klar: Die Uhr tickt unerbittlich. Es geht nicht nur um individuelle Ansprüche oder juristische Spitzfindigkeiten – es geht um Gerechtigkeit, Transparenz und den Schutz der Verbraucher vor den Übergriffen einer Industrie, die allzu oft ihre Profite über das Wohl der Menschen stellt. Jetzt ist der Moment, wachsam zu sein, zu handeln und sicherzustellen, dass die Stimmen der Geschädigten gehört werden, bevor das Schweigen der Verjährung sie für immer zum Verstummen bringt.

Rechtsanwalt Ulbrich: „Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht Ende des Jahres“. (o. D.). Alexander Wallasch | DE. https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/rechtsanwalt-ulbrich-verjaehrung-von-schadensersatzanspruechen-droht-ende-des-jahres

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