Ein weiterer Mainstreammedien-Skandal: RTL gibt zu, einen Tweet der ehemaligen AfD-Frontfrau Frauke Petry gefälscht zu haben. Ziel scheint es gewesen zu sein, mit der vermeintlich rassistischen Äußerung aggressiv Stimmung gegen die AfD zu machen. Um Schläger aufzuhetzen?
Die RTL-Sendung Explosiv porträtierte Anfang August den deutsch-vietnamesischen Sänger Trong, der beim ESC-Vorentscheid in Deutschland vierter wurde. Dazu lässt der Moderator Maurica Gajda die Bemerkung gegenüber Trong fallen, dass das manchem Konservativen „gar nicht geschmeckt“ habe. RTL-Gajda erzählt dann in die bunte Musikerrunde hinein: „Dann ging bei mir Twitter los. Weil einige Freunde mir einen Tweet von Frauke Petry geschickt haben. Frauke Petry schrieb über diesen Mann – über euren Freund [deutet auf Trong]. ‚Ich glaube kein normaler Deutscher will einen rosa gefärbten Asiaten beim ESC sehen.’“ Der vermeintliche Tweet der Ex-AfD-Vorsitzenden wird dann dem RTL-Publikum in Twitter-Anmutung in der Sendung eingeblendet. „Mir fallen sehr viele Beleidigungen ein, die ich jetzt nicht nenne“ reagiert ein Trong- Freund, der dabei stand, auf den vermeidlichen Petry-Tweet.
Ziel des RTL-Stücks war es offensichtlich, eine rassistische Kampagne gegen den in Deutschland eigentlich unbekannten Sänger darzustellen, die es so nie gab. Allein: Das ganze Schmierentheater war erstunken und erlogen. Denn: Es handelt sich bei dem Screenshot um eine dreiste Fälschung, wie das Magazin Apollo News nun nachweisen konnte. Der Original-Tweet von Petry bezog sich gar nicht auf Trong, sondern auf die deutsche Band „Lord of the Lost“, die beim ESC auf dem letzten Platz landeten. Er lautete: „Kann mir nicht vorstellen, dass normale Bürger von diesen pinken Herren ‚vertreten‘ werden wollen“.
Frauke Petry postete dazu auf X:
Auf Apollo News Anfrage bei RTL, ob die Fälschung redaktionell erstellt wurde oder lediglich irrtümlicherweise übernommen wurde, schrieb der Sender: „Die grafische Umsetzung im Design des Twitter-Profils von Frauke Petry verstößt allerdings gegen unsere journalistischen Guidelines. Dafür entschuldigen wir uns.“ Damit hat der Sender das redaktionelle Fälschen des Tweet-Screenshots zugegeben.
Zu prüfen wäre nun, ob von Seiten RTLs eine Straftat gem. § 186 StGB vorliegt. Im benannten Paragrafen zur üblen Nachrede heißt es: “Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Frauke Petry postet aktuell auf X:
(SB)
Screenshot RTL Twitter
Um aggressive Stimmung zu machen: RTL gibt zu, Tweet-Screenshot von Frauke Petry gefälscht zu haben
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