Der 23-jährige Afghane Mohammad M. verließ das Jugendschöffengericht in Regensburg als freier Mann – obwohl er fünf junge Frauen sexuell belästigt und eine 16-Jährige vergewaltigt hat. Er wurde zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Man traut sich kaum, sich vorzustellen, wie die Begründung des Richters für seine Milde in den Ohren der Opfer klang. Er sagte, Mohammad M. sei ein „Musterbeispiel dafür, wie man in Deutschland gut ankommen kann“, wie Verteidiger Christian Reiser der „Bild“ sagte. Auch der zweite Anwalt von Mohammad M., Jörg Meyer, bestätigte dies: „Er ist im Prinzip voll integriert.“
Die „Bild“ zählt die Taten des Serientäters auf:
- 2019 küsste und befummelte er ein Mädchen unter der Kleidung auf einer Parkbank.
- Anschließend setzte er sich auf eine andere Bank zu einem anderen Mädchen, einer 16-Jährigen. Als sie ihn zurückwies, vergewaltigte er sie.
- Ebenfalls 2019 forderte er von einer jungen Frau Oralverkehr an einer Bahnunterführung. Als sie ablehnte, packte er sie. Die Frau kam aus Angst seiner Forderung nach.
- 2021 betatschte Mohammad M. eine Bekannte in seiner Wohnung.
- 2022 berührte er eine betrunkene Bekannte, die bei ihm übernachtete, mehrfach mit seinem Geschlechtsteil.
- Ebenfalls 2022 umarmte er erneut eine Bekannte in seiner Wohnung und küsste sie gegen ihren Willen.
- Mohammad M. kam 2015 aus Afghanistan in die Bundesrepublik. Er schloss die Hauptschule mit 1,0 ab. Anschließend ließ er sich zum Anlagenmechaniker ausbilden. „Er arbeitete bei einem örtlichen Heizungsbauer und spielte bei einem Fußballverein“, berichtet das Blatt.
Eines seiner Opfer litt jahrelang unter dem, was Mohammad M. ihr zugefügt hat und musste in Therapie. Die Frau traute sich erst Jahre später, Anzeige gegen den Afghanen zu erstatten.
Erst als Mohammad M. im Januar 2023 von einem Besuch in seiner afghanischen Heimat zurückkehrte, wurde er am Flughafen in München festgenommen. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.
Wie es dazu kommt, dass Mohammad M. als Flüchtling sein Heimatland besuchen konnte, wohin nach Ansicht von vielen Politikern und Journalisten selbst die Abschiebung von Straftätern nicht zumutbar ist, bleibt leider im Unklaren. In den Berichten zu dem Fall wird das nicht thematisiert.
Gnädiger Richter
Die Bild schreibt, die sechs Monate, die Mohammad M. in Untersuchungshaft verbrachte, hätten den Richter „neben dem umfassenden Geständnis gnädig“ gestimmt.
Eines der Opfer habe zudem bestätigt, dass der Afghane nüchtern ein ganz anderer Mensch sei.
Das Gericht stimmte einem Täter-Opfer-Ausgleich zu, den die Anwälte von Mohammad A. vorgeschlagen hatten. Er muss nun 2500 Euro an sein Opfer bezahlen. Zudem muss er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und darf nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Wie das überwacht werden soll, bleibt offen. Der Anwalt des 23-Jährigen sagte: „Das Urteil vom Jugendschöffengericht ist nicht ungewöhnlich, weil bei Heranwachsenden der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.“
Erst ganz am Ende ihres Berichtes schreibt die „Bild“, dass das Opfer der Vergewaltigung die Zahlung zurückgewiesen hat, und ebenso die Entschuldigung.
Zwischen den Zeilen wird hier deutlich, was die junge Frau durchmacht und was das Urteil für sie bedeutet.
Fatale Folgen
Mir hat eine Leserin ausführlich geschildert, wie eine Gruppen-Vergewaltigung durch drei Syrer vor dem Krankenhaus, in dem sie als Krankenschwester arbeitete, ihr Leben verändert hat. Und wie es eine zweite Traumatisierung für sie war, dass alle drei Täter mit Bewährungsstrafen davonkamen. Und sie seither Angst hat, ihnen auf der Straße wieder zu begegnen. Sie hat mich gebeten, andere Menschen an ihr Schicksal zu erinnern. Und wenn sie hört, dass wieder ein Sexualtäter glimpflich davonkam, tut ihr das jedes Mal unglaublich weh.
Ob das Alter des Afghanen – das zur Anwendung des milderen Jugendstrafrechts führte – zweifelsfrei erwiesen oder geschätzt wurde mangels Ausweispapieren, ist unklar. Ebenso, ob er – heute 23 – bei den Taten 2021 noch unter Jugendstrafrecht fiel. Und ob dieses noch zeitgemäß ist in Zeiten, in denen Rot-Grün möchte, dass man ab 16 wählen und ab 14 das Geschlecht wechseln darf.
Sehr viele Unklarheiten also.
Klar ist dagegen, welche Botschaft von solchen Urteilen auf andere potenzielle Täter ausgeht: Dass man in Deutschland Frauen vergewaltigen darf, ohne ins Gefängnis zu kommen. Geld- und Bewährungsstrafen sind für viele potenziellen Täter nur bedingt abschreckend.
Schlimm ist, dass diese Botschaft regelmäßig gesendet wird von unseren Gerichten: Ich habe wiederholt aufgezählt, wie regelmäßig selbst Kinderschänder hierzulande auf freiem Fuß bleiben (etwa hier).
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Nach Vergewaltigung von 11-Jähriger: Nur Bewährungsstrafe für AfghanenWährend Querdenken-Chef Ballweg und GEZ-Verweigerer in Haft kommen, erfuhr ein junger Afghane, der eine Elfjährige im Stadtpark vergewaltigte, erstaunliche richterliche Milde. Die keine Ausnahme ist.
Fragen über Fragen
Die große Frage ist: Wie konnte es so weit kommen, dass unsere Justiz in großen Teilen bei bestimmten Straftaten und Tätern derart täterorientiert ist und damit die Opfer regelrecht verhöhnt? Während sie umgekehrt Ärzte wegen Impfbescheinigungen ohne Impfung gnadenlos ins Gefängnis bringt (siehe hier und hier)? Während Menschen ins Gefängnis müssen, weil sie sich weigern, Zwangsgebühren für Sender zu zahlen, die die im Medienstaatsvertrag vorgesehene Ausgewogenheit mit Füßen treten – und damit das Gesetz brechen, ohne jede Konsequenzen (siehe hier)?
Was geht im Kopf eines Richters vor, der einem Serien-Sextäter bestätigt, er sei ein „Musterbeispiel dafür, wie man in Deutschland gut ankommen kann“?
Wie kann man mit diesen eigentlich unerträglichen Urteilen und solchen Aussagen von Richtern umgehen?
Sind wirklich alle gleich vor Gericht?
Während Richter, die zu Corona-Zeiten gegen eine Maskenpflicht für Kinder urteilten, jetzt wegen angeblicher Rechtsbeugung vor Gericht stehen, können Richter wie der von Regensburg wohl mit einer Beförderung rechnen, weil sie stramm dem rot-grünen Zeitgeist huldigen.
Warum zeigen andere Länder in der EU einen ganz anderen Umgang mit Sexualstraftäter. Jüngstes Beispiel: Im spanischen Las Palmas auf Gran Canarias sind vier Nordafrikaner im Alter von 22 bis 34 Jahren wegen Gruppenvergewaltigung einer norwegischen Touristin zu Haftstrafen zwischen 36 und 42 Jahren und 15.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.
Die für mich brisanteste Frage ist: Warum nimmt eine große Mehrheit der Menschen diese Zustände einfach so hin? Warum fordert sie nicht eine wirksame und abschreckende Bestrafung von Sexualstraftätern?
Wie kann es sein, dass die Medien Schnappatmung bekommen angesichts der vermeintlichen Sex-Skandale von „Rammstein“, aber sich nur die wenigsten über solche Milde für erwiesene Sexualstraftäter aufregen?
Wie kann es sein, dass die Mehrheit der Wähler bei den Landtagswahlen im Herbst in Bayern genau diese Zustände mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder absegnen wird?
Man kann in diesen Tagen an seinem eigenen Land verzweifeln
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