Hier die Presseerklärung der Anwälte für Aufklärung in leicht gekürzter Fassung:
Die wichtigsten Ergebnisse der Tagung: Wir Anwälte lehnen den Plan zur Ausarbeitung eines Pandemievertrages der Weltgesundheitsorganisation WHO und zur Änderung der Gesundheitsvorschriften IHR ab. Wir fordern insbesondere die Staaten Europas auf, sich nicht an den Plänen zu beteiligen, der WHO künftig weitgehende Rechte bei der Ausrufung zukünftiger Pandemien wie auch bei der Festlegung von Regelungen zur Bekämpfung solcher Pandemien einzuräumen, die die Mitgliedsstaaten sodann zwingend und ohne weitere nationale Eingriffs- oder Überprüfungsmöglichkeiten einzuhalten hätten.
Die Tagung dient dem Ausbau der internationalen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, die bereits in der Corona–Zeit die Rechtswidrigkeit staatlicher Maßnahmen und die Fragilität nationaler Rechtsstaatlichkeit kritisch thematisiert haben. Diese Fehlentwicklungen werden gerade auf die Ebene supranationaler Organisationen wie insbesondere auf die Ebene der Weltgesundheitsorganisation WHO gehoben, die mit Hilfe des sogenannten Pandemievertrages, in die Lage versetzt werden soll, nationalstaatliche wie auch europäische Souveränitätsrechte in einem künftigen Pandemiefall zu umgehen.
Hiergegen stellen sich die in Köln versammelten Juristen, die sich demgegenüber zu einer strikten Einhaltung der Menschen–, Grund– und Freiheitsrechte bekennen. Der Kernsatz hierbei ist: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Unabdingbare Geltung beanspruchen die UN–Charta, aus der die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erwächst, der UN–Menschenrechtspakt über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche und soziale Rechte und die
Europäische Menschenrechtskonvention. Diese dürfen keinesfalls durch einen WHO–Pandemievertrag tatsächlich oder faktisch außer Kraft gesetzt werden, auch und gerade nicht in Zeiten von Pandemien oder sonstigen Gesundheitskrisen.
Wir Anwälte stehen für: den Schutz fundamentaler Grundprinzipien demokratischer Rechtsstaatlichkeit, für eine strikte Gewaltentrennung im Sinne des Prinzips »Checks and Balances«, für das Legalitätsprinzip, für das Selbstbestimmungsrecht der Völker, für das Prinzip, wonach alle Macht vom Volke auszugehen hat, für die Informationsfreiheit und vor allem für ein umfassendes Zensurverbot in allen Staaten.
Allen diesen Prinzipien widersprechen die bisher bekannt gewordenen Inhalte des derzeit in Ausarbeitung befindlichen sogenannten »WHO–Pandemievertrages« und die zu erwartenden Veränderungen der »Internationalen Gesundheitsvorschriften« (International Health Regulations, IHR), die in der Vollversammlung der WHO in 2024 zur Beschlußfassung gestellt werden sollen. Nach derzeitigem Kenntnisstand, der unter anderem auf der Internetseite des Europäischen Rates abgerufen werden kann, zielen Pandemievertrag und Änderungen der IHR darauf ab, die Weltgesundheitsorganisation als supranationale und weltumspannende Superorganisation in die Rolle einer faktischen »Gesundheitsweltregierung« zu bringen. Der WHO sollen künftig unter anderem die folgenden Aufgaben zukommen:
- Früherkennung und Prävention von Pandemien, was die Etablierung eines anlaßlosen weltumspannenden Frühwarn– und Surveillancesystems erforderte,
- Etablierung und Stärkung der WHO als koordinierende Behörde für globale Gesundheitsfragen, was die nationalen und lokalen Gesundheitsbehörden praktisch entmachtet und damit fundamental dem Subsidiaritätsprinzip widerspräche,
- Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in Bereichen wie Überwachung, Warnungen und Reaktion, was der Etablierung eines weltumspannenden Überwachungssystems der Bürger durch die Staaten, erzwungen durch die WHO, gleichkäme und
- weltweite Bekämpfung von »Falschinformationen«, was der Einführung einer Zensur entspräche.
Alle vier Ziele würden aus Sicht von uns Anwälten auf eine unerträgliche und vor allem rechtsstaatlichen Prinzipen fundamental widersprechende Weise zu einem globalen Überwachungs– und Bevormundungssystem der WHO führen. Unter den unverbrüchliche Geltung beanspruchenden Prinzipien besonders zu nennen ist erstens die individuelle Selbstbestimmung, der gerade in einem Krisenfall wie einer echten Pandemie stets der Vorrang vor staatlicher oder gar supranationaler Bevormundung einzuräumen ist. Zweitens zu nennen ist das Subsidiaritätsprinzip, das Prinzip, wonach eine höhere staatliche oder gesellschaftliche Einheit erst dann helfend eingreifen und Funktionen an sich ziehen darf, wenn die Kräfte der untergeordneten Einheit nicht ausreichen, die notwendige Funktion wahrzunehmen. Gerade in einer Pandemie ist der lokalen Entscheidung über notwendige Maßnahmen stets der Vorrang einzuräumen.
In der vergangenen Corona–Pandemie etwa hat die WHO durch ein Globalversagen gezeigt, daß sie zu keinem Zeitpunkt in der Lage war, die Situation richtig einzuschätzen. Die Übertragung von Macht auf eine anonyme, nicht demokratisch legitimierte, aus dubiosen Geldquellen versorgte, der Pharmalobby – vorsichtig ausgedrückt – nahestehende Organisation mit mafiösen Strukturen, die künftig unkontrolliert festlegen können soll, wann eine Pandemie ausgebrochen ist, wann
diese zu Ende sei und wie sich die Menschen dann weltweit zu verhalten haben, ist entschieden abzulehnen.
Wir Anwälte sagen: Nein zum WHO–Pandemievertrag und Nein zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften!
Dr. Alexander Christ, Pressesprecher der Anwälte für Aufklärung e.V.
Quellen:
Gegen ein globales Überwachungs– und Bevormundungssystem durch die WHO© Quelle: Facebook/WHO 2011 Screenshot
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