Endlich kriegen die Grünen mal einen vor den Latz (und die SPD und FDP gleich mit):
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag angeordnet, die zweite und abschließende dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes zu verschieben. Die Entscheidung ist mit fünf zu zwei Stimmen ergangen, wie das Gericht am Mittwochabend mitteilte. Geklagt hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der sich durch das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren für das “Heizungsgesetz” in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt sieht.
Das Gericht gab seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung recht. Der Antrag erscheine “jedenfalls mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung” weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so die Richter. In der Begründung heißt es, das Interesse an der “Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers” überwiege in diesem Einzelfall gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögere.FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Heizungsgesetz sogar begrüßt. Sie sei die “verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hinein gegeben haben”, sagte Kubicki, der auch Vizepräsident des Bundestages ist, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Die Verfassungsrichter hätten deutlich gemacht, dass eine ordentliche Beratung notwendig ist, um die Akzeptanz der Bevölkerung für gravierende und weitreichende politische Maßnahmen zu erhalten.
“Wir erwarten von unseren grünen Koalitionspartnern die nötige Demut gegenüber dieser Entscheidung”, so Kubicki. Die Ampelparteien hatten sich 2022 im Zuge der Energiekrise darauf geeinigt, dass ein neues Gebäudeenergiegesetz zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft treten solle. Die FDP hatte die Einbringung des Gesetzes in den Bundestag mehrfach verzögert.
Da wollten die Grünen die Bürger und die Parlamentarier mit diesem komplexen Gesetz, das für alle nichts Gutes verheißt, überrumpeln – und nun wurden sie selbst überrumpelt.
Manchmal gibt es in diesem Land doch noch so etwas wie Gerechtigkeit. Eine Blamage für die Ampel bleibt das aber allemal.
Übrigens: Es war nicht nur der eine CDU-Mann sondern auf 11 AfD-Abgeordnete, die den Horror in letzter Sekunde verhindern konnten. Das erzählen uns die Medien natürlich nicht.(Mit Material von dts)
Quellen:
Foto: Robert Habeck (über dts Nachrichtenagentur)
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