Der Europäische Gerichtshof wird in naher Zukunft ein Urteil in einem Fall fällen, der potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Privatsphäre und Rechte der Menschen haben kann. Der Fall betrifft die Frage, ob die Speicherung von Fingerabdruckdaten auf Personalausweisen mit den EU-Vorschriften vereinbar ist. Ursprünglich entstand der Fall in Deutschland, als eine Person aus Wiesbaden sich weigerte, ihre biometrischen Fingerabdrücke für einen neuen Personalausweis abzugeben. Die Stadtverwaltung lehnte daraufhin die Ausstellung des Ausweises ab.

Die EU-Rechtsvorschriften schreiben seit 2021 vor, dass Fingerabdruckdaten in Personalausweisen enthalten sein müssen. Die Weigerung der betroffenen Person führte zu einer Eskalation des Falls, der schließlich vor den Europäischen Gerichtshof gelangte, nachdem die Kampagnengruppe Digitalcourage den Fall aufgegriffen hatte.

Im Kern des Streits steht das Spannungsverhältnis zwischen der Verpflichtung zur Aufnahme von Fingerabdruckdaten und den individuellen Rechten und der Privatsphäre. Digitalcourage argumentiert, dass die Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen nicht mit dem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie dem Schutz personenbezogener Daten vereinbar ist. Die Gruppe behauptet, dass die Aufnahme von „Vollbildern“ der Fingerabdrücke auf den Ausweis-Chips dem Grundsatz der Datenminimierung gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) widerspricht.

Ein Berater ermutigt die EU dazu, sich gegen die Aufnahme biometrischer Daten in Personalausweise auszusprechen. Das bevorstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird voraussichtlich einen Präzedenzfall schaffen und das Gleichgewicht zwischen der Gewährleistung der Freizügigkeit innerhalb der EU und dem Schutz der Grundrechte und des Datenschutzes der Bürger beeinflussen.

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