Baden-Württemberg: Ungeimpfte erkämpfen Verdienstausfall
Im beschaulichen Baden-Württemberg tobt ein juristischer Kampf, der die Gemüter erhitzt: Es geht um den Anspruch auf Verdienstausfall für Ungeimpfte.
Die Ereignisse nehmen ihren Lauf, als das Verwaltungsgericht Freiburg im Mai 2023 ein vielversprechendes Urteil fällt: Baden-Württemberg muss auch Ungeimpften Verdienstausfall zahlen. Ein Urteil, das wie ein Paukenschlag wirkt – und doch scheint die Landesregierung taub für die Schallwellen der Gerechtigkeit. Trotz klarer Vorgaben, zieht das Land vor, seine Sicht der Dinge durch alle Instanzen zu peitschen, zuletzt sogar bis zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.
Die Fälle, um die es geht, könnten alltäglicher nicht sein: Ein Arbeitgeber und ein selbstständiger Versicherungsmakler, die in der Quarantänezeit einen beträchtlichen Verdienstausfall erleiden. Beide stellen Anträge auf Kompensation – nur um von der Landesregierung kalt abgewiesen zu werden. Die Begründung? Fast schon zynisch argumentiert das Land, eine Impfung hätte die Quarantäne unnötig gemacht.
Diese Haltung offenbart nicht nur eine bedenkliche Ignoranz gegenüber individuellen Entscheidungen und medizinischen Realitäten. Sie zeichnet das Bild einer Regierung, die sich im Dickicht ihrer eigenen Argumente verloren hat. Die Weigerung, das Urteil des Freiburger Gerichts als Weckruf zu begreifen, spricht Bände über die Selbstwahrnehmung der Landesregierung: unbelehrbar, stur, beratungsresistent.
Was bleibt, ist das fassungslose Staunen über eine Regierung, die es vorzieht, sich in juristische Scharmützel zu verstricken, statt pragmatische Lösungen zu suchen. Ein Szenario, das Fragen aufwirft über die Prioritäten und die Verbundenheit mit den Bürgern. Im Kern geht es um mehr als nur Verdienstausfall. Es geht um das Signal, das von solchen Entscheidungen ausgeht: Dass manche Rechte erst erkämpft werden müssen, selbst wenn die Rechtslage klar scheint.
Die hartnäckige Verweigerungshaltung Baden-Württembergs ist nicht nur ein Lehrstück in bürokratischer Engstirnigkeit. Sie ist ein Weckruf, die Augen nicht vor den realen Nöten der Menschen zu verschließen. Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung ihre Strategie überdenkt und anerkennt, dass im Rechtsstaat auch Ungeimpfte Rechte haben, die es zu respektieren gilt.
Impfstoffdebakel: Mannheimer Urteil deckt gravierende Mängel auf
Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wurde entschieden, dass die zum Zeitpunkt der Quarantäneverordnung zugelassenen Impfstoffe, die nur etwa 70 Prozent Schutz vor einer Infektion bieten konnten, nicht ausreichen, um den Ausschluss der Übernahme des Verdienstausfalls zu rechtfertigen. Das Gericht legte fest, dass für eine solche Entscheidung ein Schutzlevel von mindestens 90 Prozent erforderlich wäre.
Diese Entscheidung wirft ein grelles Licht auf die kontinuierliche Debatte über die Wirksamkeit der Impfstoffe und die damit verbundenen politischen und rechtlichen Maßnahmen. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Erwartungen an die Impfstoffe und die darauf basierenden Entscheidungen realistisch und fair gegenüber den Bürgern waren.
Zwar steht dem Land Baden-Württemberg noch der Weg der Revision zum Bundesverwaltungsgericht offen, doch dieser jüngste Richterspruch könnte weitreichende Folgen haben. Er fordert eine Neubewertung der bisherigen Ansätze und vielleicht auch eine Anpassung der politischen Strategien, um die finanziellen und sozialen Auswirkungen der Pandemiebekämpfung gerechter zu gestalten.
Rebmann, K. (2024e, März 2). Gericht bestätigt Anspruch auf Verdienstausfall für Ungeimpfte. reitschuster.de. https://reitschuster.de/post/gericht-bestaetigt-anspruch-auf-verdienstausfall-fuer-ungeimpfte/
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