Ein Kommentar von Ernst Wolff.
Nach dem Willen der Ampelkoalition hätten die Abgeordneten des Bundestages am vergangenen Freitag die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschließen sollen. Daraus aber wurde nichts. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag per einstweiliger Anordnung, dass in der laufenden Sitzungswoche nicht mehr über das GEG abgestimmt werden dürfe.
Zahlreiche Mainstream-Medien und auch viele alternative Medien jubelten, das Gesetz sei damit gestoppt oder zu Fall gebracht. Tatsächlich aber hatte das oberste deutsche Gericht nur einen zeitlichen Aufschub verfügt. Dennoch wurde von vielen Seiten weiterhin behauptet, die Anordnung sei ein Beweis für das Funktionieren von Demokratie und Parlamentarismus und darüber hinaus ein Tiefschlag für die Ampelkoalition – insbesondere die Grünen, die ja maßgeblich am Entwurf beteiligt waren.
Schaut man sich die Angelegenheit jedoch genauer an, erscheint sie in einem ganz anderen Licht. Deshalb zunächst etwas zu den Hintergründen.
Dem Gesetzesentwurf waren ein zum Teil öffentlich ausgetragener Streit zwischen den Koalitionsparteien und ein wahrer Aufschrei der Empörung aus der Bevölkerung vorangegangen, die der Heiz-Agenda im Namen des Klimas immer skeptischer gegenübersteht. Diese Entwicklung fand ihren Ausdruck in verschiedenen Wahlumfragen, in denen sowohl die Ampelkoalition als auch CDU und CSU von Woche zu Woche schlechter abschnitten, während die AFD immer neue Zugewinne verbuchen konnte. Die Ampelkoalition zog ihren eigenen Schluss aus den Umfragen. SPD, FDP und Grüne planten, ihre umstrittene Reform auf höchst undemokratische Weise ohne große Diskussion in letzter Minute vor der Sommerpause durchs Parlament zu bringen, um dann Gras über die Sache wachsen zu lassen.
Hier aber witterten CDU und CSU ihre Chance. Um nach Monaten des Umfragetiefs endlich einmal wieder bei den Wählern punkten zu können, wandte sich ihr Abgeordneter Thomas Heilmann an das Verfassungsgericht und beantragte dort einen Aufschub der Abstimmung im Bundestag. Seine Begründung: Die Abgeordneten hätten nicht genug Zeit gehabt, die notwendigen Unterlagen mit gebührender Aufmerksamkeit zu studieren. Dem gab das oberste deutsche Gericht in einer Eilentscheidung nach und verfügte, dass der Gesetzesentwurf den Abgeordneten mindestens 14 Tage vor der Abstimmung schriftlich vorliegen müsse.
Entgegen vielen Darstellungen in der Öffentlichkeit richtete sich der Antrag NICHT gegen den Inhalt des Gesetzes. Das wäre auch höchst unwahrscheinlich gewesen, wie ein Blick auf den politischen Standort des Thomas Heilmann verrät.
Der von einigen Mainstream-Medien zum „Heizungs-Rebellen“ erklärte Abgeordnete aus Berlin ist nämlich ein leidenschaftlicher Befürworter der Klima-Agenda und seit Februar 2022 Vorsitzender der Klimaunion, eines parteinahen Vereins, der sich in der CDU für Klimaschutz und das Erreichen der Pariser Klimaziele einsetzt.
Auf der Website der Klimaunion heißt es unter der Überschrift „Erfolge durch klugen Klimaschutz – neue Wirtschaftswunder made in Germany: Die Wirtschaft ist nicht nur bereit, Deutschland deutlich schneller klimaneutral zu machen, sondern kleine wie große Unternehmen fordern dies bereits lautstark.“
Heilmanns Gang zum Bundesverfassungsgericht war also ganz offensichtlich kein Aufbegehren gegen die Heizpläne der Regierung, sondern nur ein politisches Manöver, um CDU und CSU, die sich in der Klimapolitik immer stärker den Grünen angepasst haben, als kritische Kraft zu positionieren, die nicht jeden taktischen Schachzug der Grünen und ihrer Koalitionspartner mitmacht.
Kein Wunder also, dass die Spitzenvertreter der Grünen die Schlappe gelassen hinnahmen und umgehend verkündeten, man werde das Gesetz dann eben nach der Sommerpause in der ersten Sitzungswoche im September beschließen – und zwar in trauter Eintracht mit den Koalitionspartnern SPD und FDP – und natürlich: OHNE inhaltliche Änderungen.
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Bildquelle: penofoto/ shutterstock
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